Definition
Ein Patient, der auch als Leistungsempfänger bezeichnet wird, ist definiert durch:
Eine Verzeichnisregistrierungsnummer (NIR) oder eine Sozialversicherungsnummer
Ein Geburtsdatum
Ein Geburtsrang
Die Kombination dieser drei Kriterien ist erforderlich, um den Leistungsempfänger zu identifizieren, da ein oder mehrere Leistungsempfänger an eine Sozialversicherungskarte angehängt werden können.
(Weitere Erläuterungen zu: https://www.ameli.fr/morbihan/assure/remboursements/etre-bien-rembourse/carte-vitale )
Die Anzahl der Patienten entspricht somit der eindeutigen Anzahl der Sozialversicherungsnummern sowie den Daten und Geburtsstufen der Leistungsempfänger.
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