Definition
Der zu zahlende Restbetrag entspricht dem Betrag, der theoretisch von der versicherten Person nach Abzug des Betrags, der theoretisch von der versicherten Person zu zahlen ist, zu zahlen ist obligatorische Krankenversicherung und der Betrag theoretisch durch die zusätzliche Krankenversicherung erstattet wird .
Der zu zahlende Restbetrag berücksichtigt keine vom Gesundheitspartner berechneten Mehrgebühren.
Formel
RAC = Erstattungsgrundlage - Betrag AMO - Betrag AMC
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