AMELI - BVG
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Verfasst von Sébastien GUICHARD
Vor über einer Woche aktualisiert

Version 230202_SGU

Die Liste der Produkte und Leistungen - LPP

Das BVG ist die Liste der Produkte und Leistungen, die von der Krankenversicherung erstattet werden. Dazu gehören u. a. Medizinprodukte für Behandlungen und Materialien zur Lebenshilfe, diätetische Lebensmittel und Verbandsmaterial, externe Orthesen und Prothesen, implantierbare medizinische Geräte und Fahrzeuge für Körperbehinderte.

DIE LPP-DATENBANK

DieListe der Produkte und Leistungen (LPP) der Krankenversicherung ermöglicht Ihnen die Suche nach einem Code, einer Bezeichnung oder einem Kapitel. Sie enthält die Daten, die für die Rechnungsstellung eines BVG-Codes erforderlich sind, und umfasst die gesamte Historie eines BVG-Codes.

Zu beachten :
Die BVG-Datenbank enthält die folgenden Artikel nicht, die nicht codiert sind:

  • Geräte zur Erzeugung von Aerosolen (Titel I, Kapitel 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1), Leistungsartcode ARO ;

  • die Rubriken A, D und E der Nomenklatur für Orthesen (Titel II, Kapitel 1), Leistungsartcode PA ;

  • Orthoprothetik (Titel II, Kapitel 7), Leistungsartcode ORP.

Informationen zu diesen nicht codierten Artikeln finden Sie im BVG im PDF-Format.

DIE LPP IM PDF-FORMAT

Das unten zum Herunterladen verfügbare BVG enthält die gesamte Liste der Produkte und Leistungen, einschließlich der nicht kodierten Artikel: Geräte zur Erzeugung von Aerosolen, die Rubriken A, D und E der Nomenklatur für Orthesen und Orthoprothesen.
Sie wird jeden Monat von der Regionaldirektion des medizinischen Dienstes von Nord-Picardie aktualisiert.

Achtung :
Die in diesem Dokument angegebenen Enddaten haben eineRichtcharakter.
Nur ein ausdrücklicher Streichungsbeschluss (Bescheid oder Erlass) kann zur Beendigung der Kostenübernahme führen (siehe Artikel R. 165-3 und R. 165-10 des Sozialversicherungsgesetzbuchs und das Rundschreiben CNAMTS CIR-30/2004 vom 17.02.2004).

DIE LPP KOSTENÜBERNAHME ZUSÄTZLICH ZU DEN KRANKENHAUSLEISTUNGEN

Mithilfe des BVG, das zusätzlich zu den Krankenhausleistungen übernommen wird, können Sie sich über alle Medizinprodukte informieren, die im öffentlichen und privaten Sektor zusätzlich zu einer homogenen Aufenthaltsgruppe (GHS) übernommen werden.

Zur Erinnerung: Alle Codes, die in Titel III und Titel V der BVG-Baumstruktur vorkommen, sind Codes der Liste mit Zusatzleistungen.

Wie erfahre ich, welche Artikel unterstützt werden?

Einzelheiten zu den Artikeln, die zusätzlich zu den Krankenhausleistungen übernommen werden, finden Sie unterdie BVG-Seite. Diese Seite enthält die notwendigen Daten (generische Codes und Herstellercodes), die wöchentlich aktualisiert werden.

Aufdie BVG-SeiteDie Überprüfung, ob ein individueller Herstellercode Teil der Suspense-Liste ist, kann anhand von :

  • die Rubrik "Suche nach KapitelnFür einzelne Situationen ;

  • die Rubrik "Downloads" für größere Datenmengen :

    • mit der NX-Datei zum Herunterladen, im Rahmen von Computerverarbeitungen (spezielles Format). Für jeden betroffenen Code ist die Information im Datensatz des Typs 1010201 vorhanden;

    • mit der DBF-Datei, die leichter lesbar ist, z. B. um punktuell eine Information abzurufen. Laden Sie die gezippte Datei mit allen DBF "LPPXXXX.zip" herunter, extrahieren Sie die Datei "LPP_fiche_totXXX.dbf" und in der Spalte L "ARBO1" befindet sich der entsprechende Titel (Wert 3 oder 5 für die Liste mit Zusatzleistungen).

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