CEPS
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Verfasst von Sébastien GUICHARD
Vor über einer Woche aktualisiert

Version 230202_SGU

Der Wirtschaftsausschuss für Gesundheitsprodukte (Comité économique des produits de santé, CEPS) ist ein interministerielles Gremium, das den Ministern für Gesundheit, soziale Sicherheit und Wirtschaft gemeinsam untersteht. Er ist per Gesetz hauptsächlich dafür zuständig, die Preise für Arzneimittel und die Tarife für Medizinprodukte für den individuellen Gebrauch festzulegen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Die Entscheidungen des CEPS werden kollegial getroffen, entsprechend den Leitlinien, die er öffentlich von den Ministern erhält, und unter der Kontrolle des Verwaltungsrichters. Die Preise oder Tarife werden vorzugsweise im Wege von Vereinbarungen mit den Unternehmen, die die Produkte vermarkten, oder - bei bestimmten Medizinprodukten - mit den repräsentativen Berufsverbänden dieser Unternehmen festgelegt.

Schließlich trägt der CEPS mit seinen Vorschlägen zur Festlegung der Wirtschaftspolitik für Gesundheitsprodukte bei.

Die Aufgaben des CEPS

Medikamente

Der CEPS (Comité économique des produits de santé) trägt zur Entwicklung der Arzneimittelpolitik bei und setzt die Leitlinien um, die er von den zuständigen Ministern erhält. Insbesondere wendet der Ausschuss diese Leitlinien bei der Festsetzung der Arzneimittelpreise, der Überwachung der Ausgaben und der finanziellen Regulierung des Marktes an. Zu diesem Zweck kann der Ausschuss mit den Unternehmen oder Unternehmensgruppen Vereinbarungen über die Arzneimittelpreise und deren Entwicklung, über die Rabatte, über die Verpflichtungen der Unternehmen in Bezug auf die ordnungsgemäße Verwendung der Arzneimittel und die Verkaufsmengen sowie über die Modalitäten der Beteiligung der Unternehmen an der Umsetzung der ministeriellen Leitlinien schließen.

Medizinische Geräte zur individuellen Verwendung

Im Rahmen der Leitlinien, die er von den Ministern erhält, ist der CEPS damit beauftragt, die Erstattungssätze für die Produkte und Leistungen nach Artikel L. 165-1 CSS und gegebenenfalls deren Preise vorzuschlagen. Für die Festlegung dieser Tarife und Preise kann er mit den betroffenen Herstellern und/oder Vertreibern Vereinbarungen schließen, die sich insbesondere auf die Verkaufsmengen beziehen können. Der CEPS sorgt für eine regelmäßige Überwachung dieser Ausgaben.

Der CEPS (Comité économique des produits de santé) besteht aus 2 Abteilungen, der Abteilung für Arzneimittel und der Abteilung für Medizinprodukte.

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