Hier ist die Definition eines Einwohnergleichwerts (EGW), wie sie in der Richtlinie von 1991 erscheint:
"Artikel 2 - Absatz 6: "Einwohnergleichwert (EGW)": die biologisch abbaubare organische Belastung mit einem biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen (DB05) von 60 Gramm Sauerstoff pro Tag; derRichtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser ."